Mag. Helge Schreyer
Strafrecht
Strafrecht
Keine Strafe ohne Gesetz
In einem Strafverfahren erfolgt die Abklärung, ob eine Person eine bestimmte, gerichtlich strafbare Tat begangen hat und welches Strafausmaß dafür verhängt wird. Die Konfrontation mit einem Strafverfahren stellt in jedem Fall eine Ausnahmesituation dar.
Der Vorwurf, eine strafbare Handlung begangen zu haben, trifft unabhängig von Schuld und Unschuld jeden gleichermaßen. Als Strafverteidiger begleite ich Sie beginnend von der ersten Ladung zu einer Einvernahme bei Ermittlungshandlungen – sei es vor der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft – bis hin zur Hauptverhandlung und darüber hinaus durch ein Rechtsmittelverfahren. In allen auftretenden Fragen des Strafrechtes – ob als Opfervertreter oder Strafverteidiger – erarbeite ich mit Ihnen gemeinsam eine Strategie, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
- Gegen mich wurde Anzeige erstattet. Welche Schritte habe ich zu unternehmen?
- Die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen mich aufgenommen. Was ist zu tun?
- Ich werde durch die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft einvernommen. Muss ich mich selbst belasten?
- Ich habe eine Vorladung bekommen. Muss ich dieser Folge leisten?
- Ich wurde verurteilt. Kann ich das Verfahren nochmals aufrollen?
- Ich sitze eine Gefängnisstrafe ab. Kann ich einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen?
- Ein Angehöriger sitzt im Gefängnis. Wie kann ich ihm helfen?
- Ich habe Kenntnis von einer strafbaren Handlung. Bin ich als Privatperson verpflichtet, selbst Strafanzeige zu erstatten?
- Ich habe Kenntnis davon, dass mich jemand verleumdet. Wie kann ich mich wehren?
- Ich wurde Opfer einer Straftat. Was habe ich für Rechte?
Jugendstrafrecht
Als Experte für Jugendstrafrecht übernehme ich die Verteidigung von Jugendlichen/jungen Erwachsenen vor Gericht. Für Jugendliche und junge Erwachsene sieht das JGG (Jugendgerichtsgesetz) ein eigenes Verfahren vor.
Das Jugendstrafrecht ist für den Betroffenen oft günstiger als das Erwachsenenstrafrecht. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht die Erziehung und Resozialisierung im Vordergrund und nicht die Bestrafung. Die Chance, eine Enthaftung eines Jugendlichen aus der Untersuchungshaft zu erwirken, ist wesentlich höher als bei Erwachsenen.
Lassen Sie sich ausführlich von mir über Ihre Möglichkeiten beraten.
In strafrechtlich schwierigen Situationen stehe ich Ihnen zur Seite:
- mit einer auf Ihre persönliche Situation zugeschnittenen juristisch fundierten Beratung.
- Durch meine Kompetenz in diesem Fachgebiet ist eine zügige, effiziente und für Sie kostenschonende Bearbeitung sichergestellt.
- Als Rechtsanwalt agiere ich unabhängig und unterliege der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.