Recht haben – Recht behalten
Recht haben und vor Gericht Recht behalten ist nicht ein und dasselbe. Erfolgreiche Prozessführung bedarf einer vollständigen Darstellung des betreffenden Sachverhaltes, der präzisen Darlegung von Anspruchsgrundlagen sowie der frist- und formgerechten Formulierung von Ansprüchen oder Einwendungen.
Meine Kanzlei berät und vertritt Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen vor sämtlichen österreichischen Gerichten, über alle Instanzen bis hin zum Obersten Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof.