Jeder neue Weg beginnt mit dem ersten Schritt
Als Rechtsanwalt für Immobilienrecht erstellt meine Kanzlei Kaufverträge für Häuser, Wohnungen, Grundstücke oder gewerbliche Immobilien. Augenmerk wird bei der Erstellung von Verträgen auf die Verständlichkeit der Verträge gelegt.
Wichtig ist es, sämtliche Details mit den Beteiligten im Vorfeld zu besprechen und die Anliegen (Fruchtgenussrechte, Dienstbarkeiten, Wohnrechte) zu berücksichtigen.
Grundbuch und Treuhand
Das Immobilienrecht betrifft auch Grundbuchsangelegenheiten und Treuhandabwicklungen. Sämtliche Grundbuchsangelegenheiten können über meine Kanzlei durchgeführt werden und fungiere ich auch als Treuhänder.
Gerichtliche Vertretung
Auch wenn meine Kanzlei um außergerichtliche Lösungen bemüht ist, kann es zu einem Konfliktfall vor Gericht kommen. Ich vertrete Sie auch vor Gericht und Schlichtungsstellen.