Beispiele für Behandlungsfehler sind:
- Diagnosefehler
- Therapiefehler
- Kompetenzüberschreitung
- Fehlerhafte Bedienung von medizinischen Geräten
- Unzureichende Überwachung bei stationärer Aufnahme
- Fehlerhafte Organisation
Ein wesentlicher Punkt der Arzthaftung ist auch die Aufklärung und Einwilligung des Patienten.
Vor einer Operation/Behandlung muss der Patient ausreichend und rechtzeitig über die wesentlichen Risiken und Folgen oder deren Nichtdurchführung und über Alternativen aufgeklärt werden.
Der Patient muss in der Lage sein, die Tragweite seiner Einwilligung zu verstehen.
Eine Einwilligung kann, der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes folgend, nur dann wirksam abgegeben werden, wenn der Patient über die Bedeutung des vorgesehenen ärztlichen Eingriffs und seiner möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde.