Kostenfreie Erstberatung:
Die Kontaktaufnahme mit Rechtsanwälten wird häufig aus Sorge über das Anwaltshonorar gescheut.
Ich biete Ihnen zur Abklärung Ihrer Erfolgsaussichten und weiteren Vorgehensweise im Rahmen einer unverbindlichen Anfrage eine kostenfreie und persönliche Ersteinschätzung (begrenzt auf 30 Minuten) an.
Anwaltshonorar:
Grundsätzlich berechnet sich das Honorar nach dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz), den AHK (Allgemeinen Honorar-Kriterien) und dem NTG (Notariatstarifgesetz).
Das RATG regelt insbesondere Leistungen im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren. Leistungen, welche nicht im RATG geregelt sind (z. B. Vertretung/Verteidigung in Strafverfahren) werden nach den AHK berechnet. Das NTG dient der Honorarberechnung für Vertragserstellungen (Kaufverträge, Schenkungsverträge), Verlassenschaftsverfahren und Ähnlichem.
Natürlich können aber auch Honorarvereinbarung im Vorhinein (z. B. Stundensatzvereinbarung und Pauschalhonorar) getroffen werden.
Eine umgehende, zielführende und für Sie kostengünstige Beratung Ihrer rechtlichen Anliegen ist mir wichtig.
Wenden Sie sich einfach an eine meiner Kontaktmöglichkeiten, um mit mir einen Termin vereinbaren zu können.